Abgaben, Meldepflichten, Vermietung und Ertrag – verständlich erklärt, mit Quellen und Stand-Datum. Geschrieben von unserem Team in Klagenfurt.
Für eine 55-m²-Wohnung in Klagenfurt bringt Langzeitvermietung in unserem Rechenbeispiel rund 7.380 € im Jahr vor Steuern. Kurzzeitvermietung mit Management liegt bei 200 Nächten zu 95 € mit rund 7.600 € knapp darüber; ein durchschnittliches Inserat mit rund 170 Nächten läge darunter. Die Gewinnschwelle liegt bei rund 196 Nächten im Jahr.
Wer eine als Wohnung gewidmete Eigentumswohnung wiederholt kurzfristig an Touristen vermietet, ändert nach ständiger OGH-Rechtsprechung ihre Widmung. Dafür braucht es die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer oder eine Genehmigung des Bezirksgerichts. Ohne beides können Miteigentümer auf Unterlassung klagen. Keine neue Zustimmung braucht es, wenn der Wohnungseigentumsvertrag touristische Vermietung bereits erlaubt.
Ab 1. November 2026 ersetzt in Kärnten die Aufenthaltsabgabe die Orts- und Nächtigungstaxe: 4,50 € pro Gast und Nacht (3,60 € Abgabe plus 0,90 € Infrastruktur- und Mobilitätsbeitrag), auf Campingplätzen 4,00 €. Zahlen muss der Gast, einheben und haften muss der Vermieter. Jede Ankunft und Abreise ist binnen 24 Stunden elektronisch zu melden.